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- Anerkennungsverfahren-


Sie haben bereits einen Berufsabschluss in einem anderen Land gemacht und möchten jetzt in Deutschland arbeiten?

In Deutschland müssen Sie Ihren Berufsabschluss erstmal anerkennen lassen. Wir unterstützen Sie dabei!

Wie wir Ihnen helfen


  • Beratung und unterstützung rund um die Anerkennung

  • Wir prüfen ihre unterlagen und helfen ihnen bei der zusammenstellung und beantragung

  • Wir bieten Ihnen bei einem Defizitbescheid die benötigten Kurse für Ihre Anerkennung

  • Wir vermitteln Sie in ein Praktikum und/oder Job

Das Verfahren


In Deutschland prüft eine zuständige Stelle, ob Ihr ausländischer Berufsabschluss gleichwertig mit einem deutschen ist. Das nennt man „Anerkennungsverfahren“ oder auch „Gleichwertigkeitsprüfung“. Das dauert normalerweise 3 bis 4 Monate, bis die Stelle Ihre Unterlagen geprüft hat.

Die Stelle kann Ihren Berufsabschluss anerkennen, dann erhalten Sie einen Bescheid. Sie kann Ihren Berufsabschluss aber auch ablehnen. Dann erhalten Sie einen Defizitbescheid.

6. Schritte zu Ihrer Anerkennung


  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch

    Wir schauen wie wir Ihnen helfen können. Egal ob Sie bereits Ihre Anerkennung beantragt haben oder nicht wissen was zu tun ist. Wir schauen mit Ihnen was getan werden muss und unterstützen Sie jederzeit.

  • Prüfen der unterlagen und beantragung

    Sollten Sie Ihren Berufsabsdchluss noch nicht beantragt haben, überprüfen wir Ihre Unterlagen und stellen diese zusammen. Gemeinsam reichen wir Ihren Antrag der Stelle ein. Die Stelle vergleicht Ihren Abschluss und schaut, ob der gleichwertig mit einem deutschen ist.

  • Ihre Anerkennung

    Wir haben eine Anwort zu Ihrer Beantragung erhalten. Hier gibt es nun zwei Möglichkeiten: 1. Herzlichen Glückwunsch. Ihr Antrag wurde genehmigt und Sie haben einen Bescheid erhalten. 2. Ihr Antrag wurde abgelehnt und Sie haben einen Defizitbescheid erhalten.

  • Defizitbescheid

    Sie haben einen Defizitbescheid erhalten? Keine Sorge. Wir überprüfen Ihren Bescheid und schauen was Sie tun müssen. Sie haben zwei Möglichkeiten: 1. Kenntnisprüfung: Ihren Abschluss müssen Sie durch eine Kenntnisprüfung anerkennen lassen. 2. Anpassungslehrgang: Im Vergleich mit einem deutschen Abschluss fehlt Ihnen ein Bereich. Durch einen Lehrgang können Sie die fehlenden Bereiche nachholen.

  • An der Prüfung oder dem Lehrgang teilnehmen

    Für Ihre Anerkennung müssen Sie eine der Möglichkeiten absolvieren. Wir bieten Ihnen die Kenntnisprüfung und den Anpassungslehrgang an und helfen Ihnen bei Ihrer Anmeldung. Sie nehmen dann an der Prüfung oder dem Lehrgang teil.

  • Abschluss

    Herzlichen Glückwusch! Sie haben die Prüfung oder den Lehrgang erfolgreich beendet. Ihr Berufsabschluss wird damit anerkannt. Sollten Sie noch keinen Job haben unterstützen wir sie weiterhin bei der Suche und Vermittlung. Zudem können wir Ihnen ein Prakikum vermitteln, um sich den Beruf in Deutschland anzuschauen.

Unsere Kurse


Abnahme der Kenntnisprüfung für ausländische Pflegefachkräfte
Start am 08.05.2024 und 02.09.2024
Mehr Informationen
Vorbereitungskurs inkl. Kenntnisprüfung für ausländische Pflegefachkräfte
Start am 02.09.2024
Mehr Informationen
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch oder per E-Mail  zur Verfügung!